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   BFH, 08.03.1995 - II R 59/93   

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https://dejure.org/1995,38956
BFH, 08.03.1995 - II R 59/93 (https://dejure.org/1995,38956)
BFH, Entscheidung vom 08.03.1995 - II R 59/93 (https://dejure.org/1995,38956)
BFH, Entscheidung vom 08. März 1995 - II R 59/93 (https://dejure.org/1995,38956)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 29.03.2006 - II R 68/04

    Unentgeltliche Bestellung eines Erbbaurechts an einem Altenheim-Grundstück durch

    Das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beurteilt sich nicht nach der von den Beteiligten gewählten Formulierung (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/93, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366), sondern nach objektiven schenkungsteuerrechtlichen Maßstäben.
  • BVerfG, 08.09.2008 - 2 BvL 6/03

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer

    Der Bundesfinanzhof teilte diese Auffassung nicht, hob das Urteil des Finanzgerichts auf und verwies die Sache an dieses zurück (Urteil vom 8. März 1995 - II R 59/93 - siehe auch BFHE 177, 288 ).
  • BFH, 29.03.2006 - II R 15/04

    Keine Grunderwerbsteuerfreiheit für unentgeltliche Grundstücksübertragungen

    Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist diese Bezeichnung schon deshalb unerheblich, weil der objektive Tatbestand der freigebigen Zuwendung nach schenkungsteuerlichen Maßstäben zu bestimmen ist und das von den Beteiligten gewählte bürgerlich-rechtliche "Vertragskleid" insoweit keine Bedeutung hat (BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/93, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen möglichen Verstoßes gegen das

    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 8. März 1995 (II R 59/93) das Urteil des Senats vom 24. März 1993 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
  • FG Niedersachsen, 14.03.2001 - 3 K 289/95

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Troncabgabe; Geschichte und Zweck des

    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 8. März 1995 (II R 59/93) das Urteil des Senats vom 24. März 1993 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
  • BFH, 08.03.1995 - II R 57/93

    Einordnung der Troncabgabe in das steuerliche System - Zuständigkeit und

    Anmerkung: Der Senat hat am selben Tag ein zur amtlichen Veröffentlichung bestimmtes Urteil (II R 59/93, BFHE 177, 288, BStBl 438) sowie ein weiteres Urteil (II R 59/93) in Sachen gefällt, in denen es um die Anfechtung festgesetzter Troncabgabe ging und deren Begründung mit der des vorstehend abgedruckten Urteils weitgehend übereinstimmt.
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